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     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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factorymaker

Version April, 2024

 

  1. Grundlegende Bestimmungen

Das Unternehmen factorymaker (“factorymaker“) bietet eine Software Lösung und damit verbundene Leistungen zur Erstellung und Optimierung von Blocklayoutentwürfen auf industriell und/oder gewerblich genutzten Grundstücken (die “Leistungen“) für Unternehmenskunden (die “Kunden“, zusammen mit factorymaker die “Parteien“) an. Die Leistungen werden dem Kunden über eine von factorymaker betriebene Software-as-a-Service (SaaS) Plattform (die “Plattform“) unter der Domain app.factorymaker.at angeboten.

1.1.  factorymaker erbringt alle Leistungen für ihre Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Absatz 1 Ziffer 1 Konsumentenschutzgesetz sind, auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertragsverhältnisses gültige Fassung der AGB. Die aktuelle Fassung der AGB ist unter factorymaker.at/terms abrufbar. Mit der Nutzung der Plattform erklärt der Kunde sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB. Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen den Parteien auch dann, wenn bei Vertragsschluss nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird.

1.2.  Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen factorymaker und einem Kunden abweichende Regelungen vorsehen, gelten nur, wenn sich factorymaker diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

1.3.  factorymaker behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen der AGB, die für bestehende Verträge gelten, werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten über die Plattform und durch Zusendung des AGB-Textes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse kundgemacht. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 20 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an support@factorymaker.at, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs des Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und factorymaker gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.

 

     2. Vertragsabschluss, Online-Registrierung & Nutzung der angebotenen Leistungen

2.1.  Um auf die Leistungen zugreifen zu können, müssen der Kunde bzw der jeweilige Nutzer eines Kunden (zB Arbeitnehmer) ein Konto auf der Plattform erstellen (das “Nutzerkonto“), wobei alleine der Kunde den Vertrag mit factorymaker schließt. Jedes Nutzerkonto ist nur für einen einzigen Nutzer bestimmt. Die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen oder die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung eines Kontos an einen Dritten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von factorymaker erlaubt. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die im Rahmen der ihm zuzurechnenden Nutzerkonten stattfinden.

2.2.  factorymaker wird dem Kunden bzw seinen Nutzern bei Vertragsschluss einen Aktivierungslink per E-Mail zur Verfügung stellen oder das Nutzerkonto anderweitig aktivieren, um die Registrierung abzuschließen. Nach der Registrierung und einer Überprüfung der E-Mail-Adresse können sich der Kunde bzw seine Nutzer auf der Plattform in ihr Nutzerkonto einloggen, um auf die vereinbarten Leistungen zuzugreifen und ihr Nutzerkonto zu verwalten.

2.3.  Der Kunde ist verpflichtet und verpflichtet die ihm zuzurechnenden Nutzer dazu, factorymaker genaue, aktuelle und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Einrichtung eines Kontos erforderlich sind, alle Logins, Passwörter oder andere Berechtigungsnachweise in Verbindung mit dem Nutzerkonto geheim zu halten, und den Kunden oder factorymaker unverzüglich über jeden unautorisierten Zugriff auf das Nutzerkonto nach Punkt 4.2 zu informieren.

 

     3. Gegenstand und Umfang der Leistungen

3.1.  Gegenstand dieser AGB sind die rechtlichen, organisatorischen und technischen Bedingungen für die Erbringung von Leistungen.

3.2.  Die Leistungen von factorymaker sind ausschließlich für Experten auf dem Gebiet der Fabrikplanung bestimmt, die die darin enthaltenen Informationen angemessen bewerten und verstehen können. Die Ergebnisse, die im Zuge der Erbringung der Leistungen präsentiert werden, haben nur indikativen Charakter und verwenden die vom Kunden erhaltenen bzw eingespeisten Informationen. Daher dienen alle Informationen, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen in irgendeiner Form verbreitet werden, nur zu Informationszwecken. Eine Haftung für Ergebnisse auf der Grundlage der erbrachten Leistungen besteht nur im Rahmen von Punkt 8.

3.3.  factorymaker ist berechtigt, entsprechend qualifizierte Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen einzuschalten, für deren Verhalten factorymaker gegenüber dem Kunden wie für ihr eigenes haftet.

 

     4. Nutzerkonto

4.1.  Der Kunde gewährleistet selbst sowie verpflichtet die ihm zurechenbaren Nutzer dazu, die Plattform nur in Übereinstimmung mit diesen AGB und dem anwendbaren Recht zu nutzen und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um einen unbefugten Zugriff auf die Plattform zu verhindern. Insbesondere darf die Plattform nicht genutzt werden, um (i) verletzende, verleumderische oder anderweitig rechtswidrige oder unerlaubte Daten, (ii) Daten, die die Rechte Dritter verletzen, oder (iii) Schadsoftware zu speichern oder zu übermitteln. Die Integrität der Plattform und der darin enthaltenen Daten Dritter oder von factorymaker darf nicht beeinträchtigt werden. Alle Versuche, sich unbefugten Zugang zur Plattform zu verschaffen oder die Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen, sind untersagt.

4.2.  Der Kunde verpflichtet sich, factorymaker unverzüglich unter support@factorymaker.at über jede bekannte oder vermutete unbefugte Nutzung der Plattform oder Sicherheitsverletzungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust, Diebstahl oder unbefugte Offenlegung von Nutzerdaten (Login und Kennwort), zu informieren.

4.3.  factorymaker behält sich das Recht vor, ein Nutzerkonto vorübergehend zu sperren, wenn verdächtige Aktivitäten festgestellt werden, die von diesem Nutzerkonto ausgehen, um die Plattform und seine Leistungen, andere Kunden und Dritte zu schützen.

4.4.  Der Kunde gewährt factorymaker unentgeltlich ein nicht-exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches und vollständig unterlizensierbares Recht, im Rahmen der Plattformnutzung an factorymaker abgegebenes Feedback für jeden Zweck zu verwenden.

 

     5. Vom Kunden verwendete Daten

5.1.  Für die Erbringung der Leistungen benötigt factorymaker bestimmte Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere Informationen über Fabrikbereiche, welche der Kunde auf der Plattform entsprechend einzugeben hat.

5.2.  Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Kunden bzw den ihm zuzurechnenden Nutzern auf der Plattform eingestellten Informationen (einschließlich Dokumente, Entwürfe, Software u.a.) zu prüfen und diese auf etwaige Rechte Dritter und schädliche Inhalte (insbesondere Viren, Spyware etc.) zu untersuchen. factorymaker ist zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet und kann davon ausgehen, dass der Kunde über alle erforderlichen Rechte zur Nutzung der Informationen für die vorgesehenen Zwecke verfügt. Übermittelt der Kunde darüber hinaus personenbezogene Daten an factorymaker und verarbeitet diese über die Plattform, geht factorymaker davon aus, dass der Kunde über die entsprechende Berechtigung verfügt. Wird factorymaker wegen der Verletzung von Dritt- und Datenschutzrechten durch den Kunden in Anspruch genommen, hat der Kunde factorymaker diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

5.3.  Der Kunde räumt factorymaker das unentgeltliche, nicht ausschließliche und zeitlich mit der Vertragsdauer befristete Recht ein, alle vom Kunden auf der Plattform eingestellten Informationen für die Erbringung von Leistungen und in dem für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Umfang zu nutzen.

 

     6. Beta-Leistungen

6.1.  Von Zeit zu Zeit kann factorymaker den Kunden einladen, Beta-Leistungen ohne zusätzliche Kosten zu testen. Alle Beta-Leistungen werden deutlich als Beta, Pilot, Limited Release, Developer Preview, Non-Production oder durch eine ähnliche Beschreibung gekennzeichnet. Beta-Leistungen werden ausschließlich zu Evaluierungszwecken bereitgestellt, werden nicht vom Support unterstützt, können Bugs oder Fehler enthalten, können nach eigenem Ermessen von factorymaker geändert oder beendet werden und können zusätzlichen Bedingungen unterliegen.

6.2.  Die Gewährleistung und Haftung für Beta-Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. factorymaker ist berechtigt, Beta-Leistungen jederzeit nach eigenem Ermessen einzustellen und sie niemals allgemein verfügbar zu machen.

 

     7. Rechte an geistigem Eigentum

7.1.  Soweit nicht anders vereinbart, ist factorymaker Inhaberin aller nationalen und internationalen geistigen Eigentumsrechte an ihren Leistungen und der Plattform und deren Bestandteilen. Mit Ausnahme der eingeschränkten Nutzungsrechte, die dem Kunden im Rahmen dieser AGB ausdrücklich eingeräumt werden, sind alle Rechte an den Leistungen und der Plattform, einschließlich der Eigentumsrechte an Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, der Technologie von factorymaker oder Dritten, jeglicher Ableitungen davon und des gesamten mit dem Vorgenannten verbundenen Firmenwerts ausschließliches Eigentum von factorymaker und/oder dem jeweiligen Dritten.

7.2.  Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche und zeitlich für die Dauer des Vertrages beschränkte Recht, die Plattform für die Zwecke gemäß dieser AGB zu nutzen.

7.3.  Der Kunde erwirbt weiters das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte und übertragbare Recht, die mit den Leistungen von factorymaker erstellten Arbeitsergebnisse (etwa Blocklayoutdiagramme, 2D- und 3D-Visualisierungen, Blocklayoutplandarstellungen; in weiterer Folge “Arbeitsergebnisse“) ausschließlich für Geschäftszwecke zu nutzen. Dies umfasst in keinem Fall das Recht, Arbeitsergebnisse in öffentlich zugänglichen Medien, insbesondere auf Websites oder anderen öffentlichen oder privaten Abrufsystemen, zu veröffentlichen und offenzulegen oder anderweitig zu vermarkten. Der Kunde stellt sicher, dass nur diejenigen Arbeitnehmer und sonstigen berechtigten Personen innerhalb seiner Organisation Zugang zu den Arbeitsergebnissen haben, die tatsächlich mit der für die Arbeitsergebnisse relevanten Angelegenheit befasst sind. Weiters darf der Kunde die Arbeitsergebnisse an Auftraggeber und beauftragte Personen oder Partner weitergeben, sofern dies geschäftlichen Zwecken des Kunden dient.

7.4.  Der Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden setzt in jedem Fall die vollständige Zahlung des von factorymaker in Rechnung gestellten Entgelts für die entsprechenden Leistungen voraus.

7.5.  Unbeschadet des Abschnitts 8 (Haftung) begründet eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung von Leistungen in keinem Fall eine Haftung von factorymaker, insbesondere nicht für die Richtigkeit der Leistungen gegenüber Dritten.

7.6.  Ein Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 berechtigt factorymaker zur sofortigen vorzeitigen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund sowie zur Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz.

 

    8. Haftung

8.1.  factorymaker erbringt Dienstleistungen. Es wird daher kein Erfolg in Bezug auf die mit der Nutzung der Leistungen angestrebten Ziele geschuldet. factorymaker übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der durch die Nutzung der Leistungen erzielten Arbeitsergebnisse oder eventuelle Folgeschäden. Es liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die durch die Leistungen erzielten Arbeitsergebnisse kritisch zu prüfen und eigenverantwortlich zu bewerten.

8.2.  Die Haftung von factorymaker ist auf vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt und eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Jegliche Haftung von factorymaker für atypische Schäden, entgangenen Gewinn, Schäden aufgrund von Irrtümern, indirekte und Folgeschäden und Schäden an Dritten ist ausgeschlossen. Die Gesamthaftung von factorymaker ist auf die Summe aller an factorymaker zu zahlenden Entgelte beschränkt, die der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenereignis an factorymaker gezahlt hat.

8.3.  Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von factorymaker.

8.4.  Die Haftung für Fehler der Leistungen oder Plattform, die ausschließlich auf fehlerhafter Information und falscher Bedienung durch den Kunden beruht, ist ausgeschlossen.

 

     9. Gewährleistung

9.1.  Trotz aller Bemühungen kann factorymaker nicht garantieren, dass die bereitgestellten Leistungen, die Plattform oder die zugrunde liegende Software vollständig fehlerfrei sind.

9.2.  factorymaker behält sich das Recht vor, die Leistungen zu ändern, soweit sie den Charakter des vertraglich Vereinbarten nicht grundlegend verändern, sowie einzelne Leistungen zu ersetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Solche Änderungen von Leistungen führen daher nicht zu einer Verletzung von Leistungspflichten oder einer Mangelhaftigkeit der Leistungen.

9.3.  factorymaker unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen und Anstrengungen, um die Verfügbarkeit und den Betrieb der Leistungen und der Plattform sicherzustellen. Der Betrieb erfolgt unter Berücksichtigung von geplanten und auf Notfällen beruhenden Wartungs- und Ausfallzeiten. Insbesondere können die Leistungen aufgrund von Problemen wie Systemausfällen, Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von factorymaker liegen, vorübergehend nicht verfügbar sein. Darüber hinaus können gelegentlich technische Probleme zu Ausfallzeiten führen, so dass factorymaker die ständige Verfügbarkeit der Leistungen nicht garantieren kann. Soweit möglich, wird factorymaker versuchen, Wartungsarbeiten, die zu einem Ausfall der Leistungen führen können, im Voraus anzukündigen, jedoch ist factorymaker nicht verpflichtet, eine solche Ankündigung zu machen.

9.4.  Der Kunde ist verpflichtet Fehler, die bei der Nutzung der Leistungen auftreten, factorymaker unter support@factorymaker.at zu melden. Ein Fehler liegt vor, wenn die Leistung oder die Plattform die vertraglich vereinbarten Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder sich in sonstiger Weise nicht funktionsfähig verhält, sodass die Nutzung der Leistung oder der Plattform unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist. factorymaker wird vom Kunden gemeldete oder von factorymaker im Rahmen des Betriebs festgestellte Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraums lokalisieren, analysieren und beheben.

9.5.  Die Gewährleistung für Fehler der Leistungen oder Plattform, die ausschließlich auf fehlerhafter Information und falscher Bedienung durch den Kunden beruht, ist ausgeschlossen.

 

    10. Zahlungsbedingungen

10.1.  Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gelangen für die von factorymaker angebotenen Leistungen die auf der Plattform von factorymaker ausgewiesene Gebühren zur Verrechnung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

10.2.  Mangels einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist die Gebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Online-Vertragsabschlusses und Bezahlung durch die ausgewählte Zahlungsmethode erfolgt die Belastung mit dem Rechnungsdatum.

10.3.  Neben den Gebühren können sich aus weiteren Vereinbarungen zwischen factorymaker und dem Kunden, etwa für von factorymaker entwickelte individuelle Lösungen für einzelne Kunden, weitere Zahlungspflichten des Kunden ergeben.

10.4.  Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen gegen Forderungen von factorymaker aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind gerichtlich festgestellt oder von factorymaker schriftlich anerkannt worden.

 

    11. Zahlungsverzug des Kunden

11.1.  Wenn ausständige Beträge nach mindestens einmaliger erfolgloser Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt werden, ist factorymaker berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. factorymaker behält sich vor, weitere Ansprüche, insbesondere die Kosten der außergerichtlichen Einziehung und die damit zusammenhängenden Aufwendungen gesondert geltend zu machen bzw ihre diesbezüglichen Ansprüche an Dritte abzutreten.

11.2.  factorymaker ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges den Zugang zu den Leistungen oder der Plattform vorübergehend zu sperren. Dies berechtigt den Kunden nicht zu einer Rückerstattung oder einer anderen Art von Entschädigung. Nach erfolgreicher Begleichung aller ausständigen Beträge wird factorymaker alle deaktivierten Nutzerkonten unverzüglich wieder aktivieren.

 

    12. Vertragsdauer und Kündigung

12.1.  Der Vertrag zwischen dem Kunden und factorymaker wird für einen unbefristeten Zeitraum geschlossen und kann von factorymaker und dem Kunden durch Kündigung beendet werden.

Der Vertrag kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich per E-Mail an support@factorymaker.at zum Ablauf jeden vollen Jahres nach Vertragsabschluss gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verschiebt sich der nächstmögliche Kündigungstermin um 12 Monate. Wird der Vertrag etwa am 1.4. abgeschlossen, kann zum 31.3. jedes Folgejahres gekündigt werden. Zudem kann der Vertrag aus wichtigen Gründen von jeder Seite auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit gelöst werden.

12.2.  factorymaker ist im Fall von schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Kunden jederzeit zur Kündigung berechtigt. Für diesen Fall wird dem Kunden die laufende Verrechnungsperiode zur Gänze in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Zahlungen für die laufende Verrechnungsperiode werden von factorymaker nicht zurückerstattet.

 

    13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1.  Die Parteien sind dazu verpflichtet, alle Vertraulichen Informationen, die sie einander im Rahmen der Vertragserfüllung wechselseitig offenlegen, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vertraulich zu behandeln.

13.2.  “Vertrauliche Informationen” sind (a) alle technischen und geschäftlichen Informationen in Bezug auf Geschäftsinformationen, Buchhaltungsinformationen, Finanzen, Hauptbuch- oder Journaldaten und Finanzprognosen, Kunden, Marketing, Produktion, Kosten, Gewinn- und Margeninformationen sowie aktuelle oder zukünftige Geschäftspläne und -modelle, geschützte Ideen, patentierbare Ideen und/oder Geschäftsgeheimnisse, bestehende und/oder geplante Produkte und Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, unabhängig davon, ob diese Informationen zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung als vertraulich bezeichnet werden; (b) alle Produktinformationen der Leistungen von factorymaker sowie Daten, die über die Leistungen übertragen werden; und (c) andere vertrauliche und/oder sensible Informationen, die vor oder nach Übermittlung an die andere Partei als vertraulich gekennzeichnet werden. Nicht als Vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die (i) sich im Besitz einer Partei befinden, bevor sie sie von der anderen Partei erhalten; (ii) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt, (iii) von der anderen Partei unabhängig entwickelt wurden oder (iv) von einer anderen Quelle stammen, die sie rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung weitergegeben hat.

13.3.  Die Parteien dürfen die Vertraulichen Informationen nur für den vereinbarten Vertragszweck verwenden und sie nicht an Dritte weitergeben. Jede Partei darf die Vertraulichen Informationen Dritten offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sofern die andere Partei vor der Offenlegung unverzüglich schriftlich über die Anforderung informiert wird (soweit dies gesetzlich zulässig ist).

13.4.  Unbeschadet der Verpflichtungen, die sich aus zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ergeben, ist keine Partei verpflichtet, der anderen Partei Vertrauliche Informationen offenzulegen oder zur Verfügung zu stellen.

13.5.  Die Parteien erkennen an, dass die Vertraulichen Informationen für jede Partei einen besonderen Vermögenswert darstellen, der mit höchster Sorgfalt zu schützen ist. Daher vereinbaren die Parteien, dass sie die von der anderen Partei offengelegten Vertraulichen Informationen nicht offenlegen, nutzen, verwenden, ausbeuten oder in sonstiger Weise für einen anderen Zweck als den des Vertrages verwenden werden. Die Parteien beschränken die Offenlegung Vertraulicher Informationen innerhalb ihrer eigenen Organisation auf diejenigen leitenden Angestellten, Auftragnehmer und/oder Arbeitnehmer, die davon Kenntnis haben müssen, und geben Vertrauliche Informationen, mit der Ausnahme der Weitergabe an einer Verschwiegenheitspflicht unterliegende Dritte, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiter. Vor der Offenlegung muss jede Partei sicherstellen, dass die Empfänger verpflichtet sind, die Vertraulichen Informationen unter den Bedingungen zu schützen, die dem Schutz dieser AGB entsprechen. Auf Anfrage übermitteln die Parteien einander eine vollständige und aktualisierte Liste all dieser Empfänger. Die Parteien ergreifen angemessene Maßnahmen, um die Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen zu wahren und ihre Offenlegung und/oder unbefugte Nutzung zu verhindern.

13.6.  Jede Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung oder Offenlegung der Vertraulichen Informationen. Falls eine Partei Vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese AGB offenlegt, hat sie die andere Partei unverzüglich nach Entdeckung des Verstoßes, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach der Offenlegung, schriftlich darüber zu informieren.

13.7.  Unbeschadet ihrer vertraglichen Verpflichtungen haften die Parteien nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Vertraulichen Informationen und geben diesbezüglich keine Zusicherungen ab.

13.8.  Innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung und soweit sich aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt, sind alle Dokumente und sonstigen materiellen Gegenstände, die Vertrauliche Informationen enthalten oder darstellen, sowie alle Kopien davon, der offenlegenden Partei unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten (mit Nachweis der Vernichtung).

 

   14. Referenzen

14.1.  Der Kunde räumt factorymaker das Recht ein, den Namen des Kunden zusammen mit einer Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen in Veröffentlichungen zu Illustrations- und Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien, ggf. auch unter Hinzufügung von wörtlichen Zitaten und unter Verwendung des Logos des Kunden, zu verwenden und den Kunden als Referenzkunden im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit von factorymaker zu nennen.

14.2.  Die Zustimmung zur Nennung als Referenzkunde kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Sollten bereits erfolgte Veröffentlichungen aus technischen oder praktischen Gründen (z.B. bereits erfolgte Veröffentlichung in einem Printmedium) nach Zugang der Widerrufserklärung nicht mehr rückgängig gemacht werden können, können hieraus keine Ansprüche des Kunden gegenüber factorymaker abgeleitet werden.

 

    15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

15.1.  Diese AGB und alle Verträge zwischen den Parteien unterliegen mangels abweichender Regelung ausschließlich dem Recht der Republik Österreich (unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).

15.2.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder Verträgen zwischen den Parteien sind die sachlich zuständigen Gerichte in Wien (Innere Stadt), Österreich.

15.3.  Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für alle Leistungen von factorymaker der Sitz von factorymaker.

 

   16. Schlussbestimmungen

16.1.  Alle Mitteilungen an factorymaker im Rahmen von mit Kunden geschlossenen Verträgen (einschließlich dieser AGB) sind an folgende Adresse zu senden: support@factorymaker.at. Alle Mitteilungen an Kunden werden an die vom Kunden zuletzt gegenüber factorymaker bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet. An diese E-Mail-Adresse zugegangene Mitteilungen gelten als dem Kunden zugegangen, wenn er factorymaker von einer Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht verständigt hat.

16.2.  Die Parteien verzichten darauf, Erklärungen auf der Grundlage anzufechten, dass anstatt per eigenhändiger Unterschrift per Unterschrift auf einem elektronischen Bild, einer Datei oder einem Dokument (z. B. im PDF- oder JPG-Format) oder Unterschriften unter Verwendung elektronischer Plattformen wie ePact, DocuSign o. ä. unterzeichnet wurde.

16.3.  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages und dieser AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtswirksam ist und dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt. Dies gilt mutatis mutandis auch im Fall von Vertragslücken.

16.4.  Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechte und Pflichten aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und diesen AGB nicht an Dritte abtretbar, übertragbar oder unterlizenzierbar, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei. factorymaker ist berechtigt, Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden an ein verbundenes Unternehmen abzutreten, zu übertragen oder zu unterlizensieren.